Allgemeine geschäftsbedingungen

ARTIKEL 1 - Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für Verkäufe, die von der SAS. DIXENCE abgeschlossen wurden, mit Sitz in ERBRAY (44110) - Zone Industrielle du Bignon, eingetragen im NANTES Handels- und Unternehmensregister unter der Nummer 490 172 350, an Käufer, unabhängig von den Klauseln, die in den Dokumenten des Käufers und insbesondere in dessen Dokumenten Allgemeine Einkaufsbedingungen enthalten sein können, für die diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gemäß den Bestimmungen von Artikel L 441-6 des französischen Handelsgesetzbuchs gelten.

ARTIKEL 2 - Studien - Bestellungen

Alle Bestellungen unterliegen einem Kostenvoranschlag und einer Studie, die zuvor vom Käufer akzeptiert wurden. Unsere Angebote gelten nur für einen (1) Monat. Die Vorlage eines Kostenvoranschlags stellt keine Produktionsverpflichtung dar. Jegliche vom Käufer angeforderte Änderung der Studie und / oder Bestellung oder Änderung oder Entwicklung von Produkten führt zu zusätzlichen Kosten, die dieser zu tragen hat, und zwar unter den in einem ergänzenden Kostenvoranschlag angegebenen Bedingungen.
Jede vom Verkäufer durchgeführte Studie bleibt Eigentum des Verkäufers. Jede neue Verwendung, Vervielfältigung oder sonstige Verwendung, auch im Falle einer neuen Bestellung des Käufers, ist unter Schadensersatz untersagt, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt. Der Verkauf ist erst nach ausdrücklicher schriftlicher Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer abgeschlossen.
Bestellungen werden erst nach Eingang der Anzahlung auf der Auftragsbestätigung angegebenen in Produktion genommen.

ARTIKEL 3 - Preise

Unsere Preise richten sich nach den Maßen und Spezifikationen, die uns zur Erstellung des Kostenvoranschlags mitgeteilt wurden. Sie basieren auf den wirtschaftlichen Bedingungen zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, können sie entsprechend den unterschiedlichen Kosten ihrer Bestandteile (Gehälter, Gebühren, Rohstoffe, Steuern usw.) bis zu dem Tag, an dem die Waren zur Verfügung gestellt werden, überarbeitet werden. Diese Preisschwankungen dürfen unter keinen Umständen Anlass zur Kündigung der Bestellung sein. Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und werden in EURO (€) auf der Grundlage der am Tag der Auftragsbestätigung bekannten Wechselkurse festgelegt. Sie können im Falle einer Änderung der Wechselkurse geändert werden.

ARTIKEL 4 - Zahlungsbedingungen

Unsere Zahlungsbedingungen unterliegen dem LME-Gesetz vom 04.08.2008. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Zahlungen zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum per Scheck, Überweisung, angenommenem Wechsel oder auf andere vom Verkäufer akzeptierte Weise.
Bei Barzahlung oder vor dem auf der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung angegebenen Datum wird kein Rabatt gewährt. Zahlungen dürfen unter keinen Umständen ausgesetzt werden.
4.1. Späte Strafen
Bei verspäteter Zahlung kann der Verkäufer alle laufenden Bestellungen und / oder Lieferungen aussetzen. Sie kann auch die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzen und / oder dem Käufer gewährte Rabatte reduzieren oder stornieren, unbeschadet anderer Maßnahmen.
Jeder Betrag, der nicht bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum gezahlt wurde, hat automatisch die Anwendung von Strafen für verspätete Zahlungen zur Folge, die dem Dreifachen des geltenden gesetzlichen Zinssatzes (Gesetz 75-619) ab dem Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin entsprechen. unbeschadet sonstiger diesbezüglicher Maßnahmen des Verkäufers gegen den Käufer.
4.2. Versetzt
Ohne die ausdrückliche und vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers und unter der Voraussetzung, dass die gegenseitigen Ansprüche und Schulden sicher, liquide und zahlbar sind, kann kein Aufrechnungsbetrag zwischen Strafen für verspätete Zahlung oder Nichteinhaltung der Bestellung durch die Produkte wirksam durchgeführt werden die fälligen Beträge für den Kauf von Produkten durch den Verkäufer.
4.3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Preises behält sich der Verkäufer ein Eigentumsrecht an den verkauften Produkten vor, das es ihm ermöglicht, diese Produkte im Falle einer Nichtzahlung wieder in Besitz zu nehmen. Vom Käufer gezahlte Anzahlungen werden vom Verkäufer als pauschale Entschädigung einbehalten, unbeschadet sonstiger diesbezüglicher Maßnahmen gegen den Käufer.
4.4. Wiederherstellungs- und Verfahrenskosten
Bei Zahlungsverzug haftet der Käufer gegenüber dem Verkäufer automatisch für eine feste Entschädigung für Erstattungskosten in Höhe von 40,00 Euro (Artikel L. 441-6 und
D. 441-5 des Handelsgesetzbuches). Darüber hinaus hat der Käufer alle Kosten, Abgaben und Gebühren zu erstatten, die bei der Einziehung der dem Verkäufer zustehenden Beträge anfallen.

ARTIKEL 5 - Lieferungen

5.1 Lieferadresse und Lieferzeiten
Die Produkte werden an die Adresse geliefert, die der Käufer in seiner Bestellung angegeben hat.
Die als Angabe so genau wie möglich angegebenen Lieferzeiten richten sich nach den Bestellungen, Liefer- und Transportmöglichkeiten des Verkäufers. Verspätete Lieferungen können nicht zu Schäden, zum Einbehalten von Beträgen oder zur Stornierung laufender Bestellungen führen.
Die Lieferung der Produkte kann mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers an jedem anderen vom Käufer angegebenen Ort erfolgen, sofern die Lieferadresse zum Zeitpunkt der Bestellung angegeben ist.
5.2. Rezeption
Der Käufer muss den Zustand der Produkte bei Lieferung überprüfen.
Unbeschadet der mit dem Beförderer zu treffenden Maßnahmen muss jeder Anspruch auf offensichtliche Mängel oder die Nichtübereinstimmung des mit dem bestellten Produkt gelieferten Produkts oder des Lieferscheins innerhalb von zwei (2) Arbeitstagen nach Erhalt schriftlich geltend gemacht werden der Produkte. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Produkte der Bestellung entsprechen.
Der Käufer muss alle Begründungen hinsichtlich der Realität der festgestellten Mängel oder Anomalien vorlegen. Es muss dem Verkäufer ermöglichen, diese Mängel festzustellen und zu beheben. Es wird davon Abstand genommen, sich selbst einzugreifen oder Dritte zu diesem Zweck eingreifen zu lassen.

ARTIKEL 6 - Eigentumsübertragung - Übertragung von Risiken

Die Übertragung des Eigentums an den Produkten des Verkäufers auf den Käufer erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Preises durch den Käufer, unabhängig vom Liefertermin dieser Produkte.
Die Übertragung des Verlust- und Beschädigungsrisikos der Produkte erfolgt jedoch bei Lieferung und Erhalt der Produkte durch den Käufer oder bei einem Verkauf ab Werk aus der Abholung.

ARTIKEL 7 - Haftung des Verkäufers - Garantie

Jegliche Gewährleistung ist bei unsachgemäßer Verwendung, Fahrlässigkeit oder mangelnder Wartung seitens des Käufers ausgeschlossen, wie bei normalem Verschleiß des Produkts oder höherer Gewalt.
Zur Geltendmachung seiner Rechte hat der Käufer den Verkäufer unter Strafe des Verfalls jeglicher diesbezüglicher Maßnahmen mit einem angemessenen Nachweis zu informieren, der durch ein eingeschriebenes Schreiben mit einer Empfangsbestätigung innerhalb von maximal zwei (2) Arbeitstagen bestätigt wird nach ihrer Entdeckung das Vorhandensein eines Mangels, der das Produkt für seine Verwendung ungeeignet macht.
Die Garantie beschränkt sich streng auf die Wiederherstellung oder den Austausch der Produkte, die von einem Mangel oder einer mangelnden Konformität betroffen sind, unter Ausschluss jeglicher anderer Entschädigung aus irgendeinem Grund.

Artikel 8 - Haftung für geistiges, industrielles und kommerzielles Eigentum

Käufer müssen gegebenenfalls die Nutzungsrechte an den von ihnen bestellten Produkten in Bezug auf geistiges, industrielles und kommerzielles oder anderes Eigentum besitzen.
Die Haftung des Verkäufers kann unter keinen Umständen beantragt oder der Verkäufer selbst kann nicht strafrechtlich verfolgt werden, wenn die von ihm gemäß den Spezifikationen und der Bestellung des Käufers ausgeführten Arbeiten die geistigen, gewerblichen oder gewerblichen Eigentumsrechte Dritter verletzen.
Ebenso haftet der Verkäufer nicht für den Fall, dass die Verwendung der von ihm hergestellten Produkte ein solches Recht verletzen würde. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer von möglichen Handlungen Dritter auf dieser Grundlage freizustellen und den Verkäufer auf dieser Grundlage vollständig von etwaigen Überzeugungen, Kosten und sonstigen schädlichen Folgen freizustellen.

ARTIKEL 9 - Streit - Anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung in Bezug auf ihre Gültigkeit, Auslegung, Leistung, Kündigung und deren Folgen sind vor das Handelsgericht von NANTES - FRANKREICH zu bringen. Zwischen den Vertragsparteien wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Vereinbarung dem französischen Recht unterliegt und diesem unterliegt. Wenn diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen übersetzt werden, hat nur die französische Version Vorrang.

ARTIKEL 10 - Annahme durch den Käufer

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen werden vom Käufer ausdrücklich akzeptiert und akzeptiert. Dieser erklärt und bestätigt, sie gelesen zu haben, und verzichtet dementsprechend auf widersprüchliche Dokumente und insbesondere auf seine eigenen allgemeinen Einkaufsbedingungen, die gegenüber nicht durchsetzbar sind der Verkäufer, auch wenn er davon Kenntnis hat. Gemäß dem Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 und der Europäischen Verordnung Nr. 2016/679 / EU vom 27. April 2016 hat der Käufer ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Portabilität und Löschung von Daten oder auf Einschränkung seiner Verarbeitung. Er kann sich auch aus legitimen Gründen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten widersetzen. Vorbehaltlich eines gültigen Identitätsnachweises kann er seine Rechte ausüben, indem er sich an unser Unternehmen wendet: DIXENCE ZI du Bignon 44110 ERBRAY-FRANCE.
Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen können auf unserer Website www.dixence.eu eingesehen werden